Sie befinden sich in der Rubrik "Ihr Weg zur
Rehabilitation oder Kur"
A: Beihilfeberechtigte und Selbstzahler
| 1. Schritt: |
Wenn Sie eine Rehabilitationsleistung oder eine Kur in Anspruch nehmen möchten,
sprechen Sie als Erstes mit Ihrem Arzt. Er muss bestätigen, dass eine Rehabilitationsleistung medizinisch notwendig ist. |
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| 2. Schritt: |
Reichen Sie den Antrag bei Ihrer Beihilfestelle oder privaten Krankenkasse ein, die über die
Bewilligung entscheidet. |
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| 3. Schritt: |
Wählen Sie die Ihnen zusagende Reha-Einrichtung oder das Sanatorium, das Ihren
Vorstellungen entspricht. Sie sind völlig frei in Ihrer Entscheidung. |
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| B: Versicherte der gesetzlichen Krankenkassen |
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Lt. Gesundheitspolitischer Information des Bundesgesundheits-amtes - GP_Infoblatt Nr.8 Stand Juli 2011 |
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| „Medizinische Rehabilitationsleistungen sind Pflichtleistungen der Krankenkassen und können alle 4 Jahre (in besonderen Fällen auf Antrag auch früher) wiederholt werden“. |
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| 1. Schritt: |
Wenn Sie eine Rehabilitationsleistung oder eine Kur in Anspruch nehmen möchten,
sprechen Sie als Erstes mit Ihrem Arzt. Er muss bestätigen, dass eine Rehabilitationsleistung medizinisch notwendig ist. |
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| 2. Schritt: |
Reichen Sie den Antrag bei Ihrer Krankenkasse ein, die über die Bewilligung entscheidet. |
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| 3. Schritt: |
Wählen Sie die Ihnen zusagende Reha-Einrichtung oder das Sanatorium, das Ihren
Vorstellungen entspricht. |
„Sie können Ihrer Krankenkasse Ihre Wünsche bezüglich einer bestimmten Reha-Einrichtung mitteilen. Wenn diese Einrichtung nach medizinischen Gesichtspunkten geeignet ist und Ihre Wünsche Ihrer persönlichen Lebens-situation, Ihrem Alter, der Familie oder religiösen und weltanschaulichen Bedürfnissen Rechnung tragen, hat die Krankenkasse diesen Wünschen zu entsprechen.“
„Bei der Entscheidung über die Einrichtung sind natürlich auch Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit zu berücksichtigen“.
„Etwas anderes gilt für Einrichtungen, die mit der (gesetzlichen) Krankenkasse keinen Versorgungsvertrag haben – so wie wir – :
Solche Einrichtungen können Sie ohne besondere Begründung wählen. Ist diese, von Ihnen gewählte, Einrichtung allerdings teurer, müssen Sie in diesen Fällen die Mehrkosten selbst tragen“.
Diese sind in unserem Hause in der Regel relativ gering.